Rechtsgrundlage für umweltfreundliche Taxiflotte geschaffen
Ab 01.01.2025 dürfen in Wien nur mehr emissionsfreie Fahrzeuge als Taxi erstmalig neu zugelassen werden.
Darauf bereiten wir die betroffenen Unternehmen mit dem Projekt eTaxi Austria mit zielgerichteten Förderungen, innovativem Ladesystem und Support vor.
Am 21.12.2023 wurden in Wien einige Änderungen der Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW beschlossen.
Neu hinzugekommen ist unter §4 Abs. 1a:
„Fahrzeuge, die mit der Verwendungsbestimmung 25 gemäß Anlage 4 der Zulassungsstellenverordnung – ZustV ab 1. Jänner 2025 kraftfahrrechtlich erstmalig zugelassen wurden, dürfen ausschließlich mit reinem Elektroantrieb, dessen elektrische Energie aus Akkumulatoren oder einer Wasserstoff-Brennstoffzelle, welche sich im Inneren des Fahrzeuges befinden, stammt, betrieben werden. Abs. 1 Z 5 findet auf diese Fahrzeuge keine Anwendung.“
Wien ist nicht allein: auch die Freie und Hansestadt Hamburg geht diesen Weg mit dem Teil des Klimaschutzstärkungsgesetzes, das die Hamburger Bürgerschaft beschlossen hat.
Weitere Links:
Wiener Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – LBO
Die Änderungen der Landesbetriebsordnung: LGB. Nr. 49/2023
WK Wien informiert: Die Änderungen für Taxiunternehmen
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